“Das Gleiche in Grün”: Von “Laubfröschen”, “Zitronen” und einer späten Genugtuung

Patricia Hinsen-Rind
22. Februar 2017
“Das Gleiche in Grün”: Von “Laubfröschen”, “Zitronen” und einer späten Genugtuung

Hinter dem Spruch “Das Gleiche in Grün” verbirgt sich ein interessantes Geschehnis in dem sich faszinierende, interkulturelle Aspekte wiederspiegeln. Und das fast 100 Jahre später noch zu einer Art Ausgleich führt.

Das Jahr war 1924. Der erste Weltkrieg endete 6 Jahre vorher mit einem schwierigen Frieden. Immer noch herrschte zwischen Deutschland und dem “Erbfeind Frankreich” tiefste Feindschaft, buchstäblicher Hass. Das von beiden Seiten empfundene Unrecht der jüngst überlebten Ereignisse. Der verlorene Krieg. Die erdrückenden Reparationszahlungen. Es herrschte ein denkbar schlechtes Klima für interkulturelles Einfühlungsvermögen.

Genau in diesem Jahr brachte Opel das erste in Deutschland am Fließband gebaute Automobil heraus. Purer Luxus, kostete der grün lackierte Flitzer doch stolze 4500 RM (Rentenmark). Eine Summe, für die man 1924 ein Eigenheim kaufen konnte. Undenkbar heute, gab es damals keine Auswahl bei der Farbe des jeweiligen Autotypes (Zitat Henry Ford: “Any customer can have a car painted any color that he wants so long as it is black.”). Das schicke neue Gefährt, der Opel 4/12 PS war also grün. Er war anders. Nicht groß und schwarz wie damals die meisten Autos, sondern klein und grün. Und diese Farbe verpasste ihm rasch den Spitznamen “Laubfrosch”.

Leider hatte der “Laubfrosch” aber einen entscheidenden Haken. Das ganze Design war geklaut! Der Opel 4/12 PS war ein Plagiat des Citroën 5 CV. Der Citroën wurde bereits seit 1922 gebaut und vom Volksmund als “Zitrone” bezeichnet. “Zitrone” und “Laubfrosch”, Opel und Citroën waren quasi identisch. Die einzige bauliche Abweichung fand sich, kaum sichtbar, am Kühlergrill des Opels. Und dann war da noch DIE FARBE!!! Das war’s. Die Fahrzeuge waren Zwillinge.

Citroën fand diesen Ideenklau alles andere als witzig und verklagte Opel. Die Klage unterlag der deutschen Justiz und fand daher vor deutschen Gerichten statt. Das Urteil war eine Überraschung für die französischen Kläger. Denn obwohl der “Laubfrosch” und die “Zitrone” baulich identisch waren, bestimmte das deutsche Gericht, dass ein ausreichender Unterschied zwischen den Autos durch die Farbe (und die kleine Abweichung am Kühlergrill) gegeben sei. Die andersgeartete Lackierung reichte dem Gericht als Begründung, um die Klage abzuweisen.

Wenn man auf die Vorgeschichte zwischen Deutschland und Frankreich blickt, wird deutlich, dass in diesem Streitfall nicht die Frage eines gestohlenen Designs, eines Plagiats verhandelt wurde. Vielmehr ging es darum, ob vom deutschen Blickwinkel ausgesehen ein deutsches Unternehmen sich des geistigen Eigentums einer französischen Firma einfach bedienen durfte. Das deutsche Gericht fand das damals in Ordnung.

Aber jetzt, fast 100 Jahre später, hat diese Geschichte ein unerwartetes Nachspiel. Eines, worüber sich die Hauptakteure vielleicht gar nicht im Klaren sind. Ist doch Citroën bzw. Peugeot Citroën gerade im Begriff, Opel zu übernehmen. Aus Widersachern werden Partner. In vieler Hinsicht vielleicht ein Happy End, herbeigeführt durch die Globalisierung?

“Das Gleiche in Grün” – vier kleine Worte, eine hochinteressante Geschichte!

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